Zum Inhalt springen Zur Fußzeile springen

gemäß § 12 BFSG i. V. m. § 3 BFSGV und DIN EN 301 549

Geltungsbereich:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.sketchtrix.de sowie für alle durch Sketchtrix angebotenen digitalen Dienstleistungen, die sich an Verbraucher:innen richten. Nicht umfasst sind Inhalte anderer Anbieter, auf die ggf. durch externe Links verwiesen wird und auf deren Gestaltung socy.ai keinen Einfluss hat.

 

1. Rechtsgrundlage

Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie (EU) 2019/882. Maßgeblich für die Bewertung der digitalen Barrierefreiheit ist die Norm DIN EN 301 549 V3.2.1 sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

 

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die digitale Präsenz von Sketchtrix ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BFSG sowie der DIN EN 301 549 in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Die teilweise Vereinbarkeit bedeutet, dass einige Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sind, z. B. in Bezug auf:

  • Alternativtexte für bestimmte Bilder oder Icons

  • Fokusführung bei Tastaturnavigation

  • PDF-Dokumente, die (noch) nicht barrierefrei aufbereitet wurden

Wir arbeiten kontinuierlich an der Behebung dieser Punkte.

Zur Unterstützung der Barrierefreiheit steht ein digitales Tool (mittig am rechten Rand der Webseite) mit einem Barrierefreiheits-Menü zur Verfügung, das direkte Anpassungen ermöglicht. Zusätzlich bieten wir ein Feedbackformular zur Meldung von Barrieren an.

 

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit erfolgte auf Grundlage eines Selbsttests unter Einsatz des Analysetools „D3CoDE von www.socy.ai, das insbesondere die Einhaltung rechtlicher Anforderungen gemäß EU-Vorgaben, DSGVO sowie den Barrierefreiheitsrichtlinien nach WCAG 2.1 unterstützt. Ergänzend wurden manuelle Prüfungen gemäß den Kriterien der BITV 2.0 und der EN 301 549 durchgeführt.

 

4. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website oder in unseren digitalen Angeboten auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Barrieren zu melden:

Online-Formular:
Nutzen Sie gerne unser spezielles Feedbackformular zur digitalen Barrierefreiheit, um Barrieren direkt, schnell und strukturiert zu melden.
➡️ Zum Formular

E-Mail: info@marcelbender.de
Telefon: +49 (0)160 98 50 97 40
Postanschrift:
Sketchtrix
Marcel Bender
Martinsgasse 3a
D-67547 Worms

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau (z. B. URL, Beschreibung der Barriere, verwendeter Browser oder assistive Technologie), damit wir es schnellstmöglich beheben können.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Wir prüfen und beantworten Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zur Barrierefreiheit mit größter Sorgfalt. Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik zu wenden.

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz):

Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Barriere melden

Haben Sie eine digitale Barriere gefunden?

Zum Beispiel:

– Sie können Inhalte nicht lesen,
– Sie können die Website nicht mit der Tastatur bedienen,
– oder Sie bekommen keine Rückmeldung vom Bildschirmleser?

Dann melden Sie uns bitte diese Barriere.

Felder mit einem * sind Pflichtfelder.
Diese müssen ausgefüllt werden.

 
Nach oben springen